Freitag, 1. Februar 2008

Publizitätssündern droht Strafe

Die Frist für die Einreichung von Jahresabschlüssen zur Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger läuft zum Jahresende ab. Sündern drohen hohe Ordnungsgelder.

Pressemeldungen zufolge wurden bisher erst rund 30.000 Abschlüsse eingereicht. Dies bedeutet, dass mehrere hunderttausend Gesellschaften ihre Abschlüsse noch nicht eingereicht haben. Die praktischen Konsequenzen sind schwer vorherzusagen, zumal es an Erfahrungswerten mit vergleichbaren Regelungen fehlt.
Ob das Bundesamt über genügend Personal verfügt, um kurzfristig gegen sämtliche säumige Gesellschaften vorzugehen, darf bezweifelt werden.
Als Leitlinie dürfte gelten: Die Androhung des Ordnungsgeldes sollte aufgrund der damit verbundenen Kosten von „nur“ 50 € abgewartet werden; ein Ordnungsgeld hinzunehmen dürfte sich demgegenüber kaum lohnen. Zum einen sind die zu veröffentlichenden Zahlen mindestens
14 Monate alt. Zum anderen befreit die Zahlung des Ordnungsgeldes nicht von der Verpflichtung zur Veröffentlichung des Abschlusses, sondern verzögert diese nur.

http://www.gmbhchef.de/downloads/puplizitaetssuende_strafe.pdf

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