skip to main | skip to sidebar

Jahresabschluss Veröffentlichungspflicht für die GmbH

Alle ca. 700.000 meist mittelständischen deutschen GmbHs müssen künftig zwangsweise ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen, und dies zur Einsicht von "Jedermann", also der Konkurrenz, Zulieferer, Nachbar und Angestellten. Diese sensiblen Finanzdaten des deutschen Mittelstandes können kostenlos, anonym und unbeschränkt auf www.ebundesanzeiger.de abgefragt werden!

Freitag, 1. Februar 2008

Verband der GmbH Geschäftsführer e.V. empfiehlt: Nicht freiwillig veröffentlichen!

Der Verband der GmbH Geschäftsführer e.V. empfiehlt:
GmbH-Jahresabschluss nicht freiwillig veröffentlichen!

http://geschaeftsfuehrerverband.de/interessen.html
Eingestellt von Alex um 05:07

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Neuerer Post Älterer Post Startseite
Abonnieren Kommentare zum Post (Atom)

Wie sollen Jahresabschlüsse im Internet abrufbar sein?

Links

  • ebundesanzeiger.de
  • unternehmensregister.de
  • Analyse
  • Haufe Artikel
  • Softguide

Blog-Archiv

  • ▼  2008 (11)
    • ▼  Februar (11)
      • Zehntausende Unternehmensbilanzen ungeschützt im I...
      • Gläserne Taschen für GmbH und GmbH & Co. KG
      • Einige Unternehmen werden sich wundern
      • Verband der GmbH Geschäftsführer e.V. empfiehlt: N...
      • ebundesanzeiger.de - ein Paradis für Geschäftemacher
      • Was kann ich gegen die Veröffentlichung meiner Fin...
      • Telefon-Hotline zum Thema Offenlegung von Jahresa...
      • Publizitätssündern droht Strafe
      • Viele Unternehmen fürchten Offenlegungspflichten
      • Geheimhaltung der unternehmensbezogenen Daten wird...
      • ebundesanzeiger.de - Das Aus für die deutsche GmbH?