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Montag, 4. Februar 2008

Zehntausende Unternehmensbilanzen ungeschützt im Internet

Über das Onlineportal des Bundesanzeigers sind die Bilanzen aller offenlegungspflichtigen Unternehmen in Deutschland über eine einfache Firmensuche anonym abrufbar. Unter den zahlreichen GmbHs und GmbH & Co. KGs ist auch die Firma SoftGuide aus Wolfsburg, die diesen Missstand jetzt aufdeckte. Der Betreiber einer erfolgreichen Online-Datenbank mit mehr als 5.200 überwiegend mittelständischen Anbietern fordert vom Bundesanzeiger die Einführung einer Sicherheitsabfrage („Captcha-Verfahren") als grundlegenden Schutz. Denn das Unternehmen und seine Kunden fürchten einen Datenmissbrauch, beispielsweise durch einen massenhaften, automatisierten Download der sensiblen Geschäftsdaten. Hinter der Politik des Bundesanzeigers steht das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Durch die Veröffentlichung der Unternehmensrechnungslegung sollen alle Interessierten in die Lage versetzt werden, sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse auch kleiner und mittelständischer Firmen zu verschaffen.

Durch eine einfache Abfrage des Firmennamens kann jeder Internetnutzer auf www.ebundesanzeiger.de unter anderem Bilanzinformationen von Wettbewerbern, Lieferanten, Geschäftspartnern oder dem eigenen Unternehmen abrufen – ohne sich dafür vorher registrieren zu müssen. Die Tragweite dieser, vom Gesetzgeber sowie vom BDI gewünschten Transparenz, ist vielen Unternehmern mutmaßlich noch nicht bewusst. SoftGuide sieht jedoch ein großes Risiko in der fehlenden Sicherheitsabfrage. Laut dem Internet-Experten können beispielsweise Bilanzinformationen oder Jahresabschlüsse massenhaft herunter geladen und diese Daten kommerziell vermarktet oder einfach über Suchmaschinen bereitgestellt werden. „Im schlimmsten Falle könnte bei der Eingabe des Firmennamens in Suchmaschinen wie Google sofort die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens auftauchen – für viele Mittelständler sicherlich eine ‚Horrorvorstellung’", so Uwe Annuß, Geschäftsführer von SoftGuide. Ebenso bestehe die Gefahr, dass massenhaft herunter geladene Bilanzdaten in eine Datenbank eingelesen und bis ins Detail ausgewertet würden. SoftGuide warnt davor, die Phantasie von Online-Kriminellen zu unterschätzen.

Das enorme Missbrauchspotenzial sollte bei den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern für Alarmstimmung sorgen, so die Einschätzung von SoftGuide. „Wir empfehlen dem Bundesanzeiger dringend, eine Captcha-Abfrage bei der Suchfunktion einzuführen", so Uwe Annuß. Captcha ist ein Test, der sicherstellt, dass ein Mensch die Sucheingabe vorgenommen hat und nicht etwa ein automatischer Such-Robot. SoftGuide sieht das Bundesjustizministerium sowie insbesondere den Betreiber des Bundesanzeigers in der Pflicht, die Daten zehntausender deutscher Unternehmen über dieses Standardverfahren, dass heute bereits auf vielen Webseiten eingesetzt wird, besser zu schützen. „Die Offenlegungspflicht von Unternehmensdaten begrüßen wir grundsätzlich. Es darf aber nicht sein, dass durch fehlende Sicherheitsvorkehrungen sensible Firmen- und Personeninformationen massenhaft in falsche Hände geraten", so Annuß.

http://www.news4press.com/1/MeldungDetail.asp?Mitteilungs_ID=325678

Gläserne Taschen für GmbH und GmbH & Co. KG

Alle ca. 700.000 meist mittelständischen deutschen GmbHs, wie auch neu betroffen beschränkt haftende Personenhandelsgesellschaften, also mindestens 100.000 GmbHs & Co. KGs, dürfen sich über neue Belastungen freuen. Nach den Beschlüssen von Bundestag am 16.12.1999 und Bundesrat am 4.2.2000 (BR-Drucks. 7/00 [Beschluß]) müssen sie künftig zwangsweise ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen, und dies zur Einsicht von "Jedermann", also der Konkurrenz. Diese besteht aber nicht nur aus deutschen Großkonzernen, sondern lauert weltweit bis Fernost. Sichtbar wird, ob das Unternehmen mit attraktiven Nischenprodukten handelt, ein interessantes Übernahmeobjekt darstellt, oder schlichtweg, ob Zulieferpreise eines Mittelständlers nicht noch ein wenig gedrückt werden könnten.

Halali auf den Mittelstand erfüllt alten Gewerkschaftstraum:
Es mag der jetzigen Rot-Grünen-Bundesregierung die Entscheidung leichter gemacht haben, daß sie sich auf die EU berufen kann, wie auch auf den EuGH. Was vielen unbekannt sein wird, ist aber, daß in den 1970er Jahren bereits eine SPD-geführte Bundesregierung den Wunsch des deutschen Gewerkschaftsbundes nach umfassenden Zahlenmaterial über den Mittelstand für Tarifverhandlungen erfüllen wollte, sich aber dann politisch nicht durchsetzen konnte. Diese Arbeit hat dann Brüssel -- nicht ohne Querbeeinflussung -- abgenommen. Insofern wird auch ein Schuh daraus, daß Ausnahmen der EG-Richtlinie, die der Mittelstand hätte nutzen können, bewußt von der Bundesregierung jetzt geschlossen wurden, also wiederum zu beklagendes "Deutsches Übersoll". Während nach europäischem Recht eine GmbH & Co. KG, bei der jeweils weitere & Co. KGs stufenweise Gesellschafter sind (Mehrstöckige & Co. KG), publizitätsfrei geblieben wäre, genauso eine Genossenschaft oder Stiftung & Co. KG, so hat der deutsche Gesetzgeber alles "dicht" gemacht, als wenn er den Mittelstand einfach nicht mag, wobei dagegen das Argument, daß die meisten Arbeitsplätze im Mittelstand geschaffen werden, hier zu wiederholen wäre.

Modernes Unternehmensrecht unterscheidet zwischen Privatfinanzierung und Kapitalmarkt:

Hintergrund der sog. EU-Bilanzrichtlinien-Ergänzungsrichtlinie für GmbH & Co. KGs war der Gedanke, daß für AGs und GmbHs durch die Registerpublizität ein europäischer Wettbewerbsnachteil entstünde, der auf die deutsche GmbH & Co. KG übertragen werden müsse. Begründung war, daß "Publizität der Preis der beschränkten Haftung sei", eine damals schon widersinnige Formel, da Gläubigerschutz eher durch vernünftige Absicherung (z. B. Eigentumsvorbehalte etc.) als durch Publizität im Nachhinein zu bewerkstelligen ist. Mit einer großen Initiative im europäischen Parlament im Jahre 1978 hatte z. B. der Deutsche Industrie- und Handelstag (Hahn, EuZW 1990, 156 ff. und DStR 1991, 121 ff.) dagegen argumentiert: Wettbewerbsgleichheit kann nicht "Gleichschlechtstellung" bedeuten. Also Harmonisierung als Angleichung von Wettbewerbsnachteilen ist mißverstandener europäischer Binnenmarkt, wenn einfach schlichtweg ignoriert wird, daß es daneben den Weltmarkt gibt. Das europäische Parlament -- die demokratische Vertretung des Europabürgers -- hatte daher entschieden, daß kleine und mittelgroße private Gesellschaften publizitätsbefreit, bzw. erleichtert sein sollten. Dies geschah allerdings gegen die EU-Kommission, die sich bereits 1978 mit dem Ergebnis der Richtlinie von 1990 durchsetzte, dies gegen den Willen des mittelständischen Rechtsbetroffenen, wie auch internationale Handhabung.

Bei richtiger rechtlicher Einordnung ist doch zu unterscheiden, ob ein Unternehmen öffentliche Gelder aufnimmt, also sich wie eine AG an den Kapitalmarkt wendet, oder ob es sich um eine private Gesellschaft handelt. Hiernach haben sich Anleger- und Gläubigerschutzvorschriften differenziert zu richten. Der Existenzgründer finanziert sein Unternehmen selbst oder, was keinen Unterschied macht, verbürgt sich persönlich für Bankkredite. Nicht einzusehen ist daher, daß der private Unternehmer genauso seine Geschäftsidee und damit verbundene Finanzverhältnisse praktisch auf dem Tablett einer internationalen Konkurrenz servieren soll, wie eine Gesellschaft, die weltweit Anlegergelder aufnimmt.

Dies ist auch das Rechtsempfinden der Nation, die uns in Sachen Publizität Vorreiter ist. Die US-Bilanzierungsregeln (US-GAAP) sind hinsichtlich ihrer Veröffentlichung nicht nur für die internationalen Buchführungsregeln (International Accounting Standards, IAS) Vorbild. Sie sind sogar Benchmark für deutsche Bilanzierung, denken wir nur an das "Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG)" aus dem Jahre 1998. Für den so erfolgreichen Neuen Markt als weiteres Segment der Deutschen Börse ist es einfach selbstverstädlich, daß nach IAS oder US-GAAP publiziert wird und dies auch quartalsweise. Umgekehrt besteht ein bedeutender Unterschied: Private US-Gesellschaften müssen nicht veröffentlichen und dies gilt auch für Asien, namentlich Japan.

Der EU müßte doch einsichtig werden, daß gerade der Mittelstand von Spanien bis Finnland genauso mit den "Global Players" in Fernost und USA konkurriert und daher auch gleicher Regeln bedarf wie in dieser Ländern. Warum ausgerechnet die EU die privatfinanzierte GmbH und GmbH & Co. KG oder auch die "Kleine AG" der am Kapitalmarkt präsenten AG hinsichtlich der Publizität gleichstellt, wird nie nachvollziehbar sein. Zu Recht hat im Hinblick auf die internationale Rechtslage der deutsche Mittelstand seit 1978 die Veröffentlichung von GmbH-Abschlüssen verweigert, dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer Unterstützung durch Wirtschaftsverbände und Tolerierung durch die letzte Bundesregierung, die allerdings über das Hinterlegungserzwingungsverfahren nach bisherigem Rechtsverständnis strikten Arbeitnehmer- und Gläubigerschutz gewahrt hat. Denn die Gleichstellung in der Belastung innerhalb der Gemeinschaft zwischen AG und GmbH und jetzt auch GmbH & Co. KG, bleibt vor dem Hintergrund der internationalen Wettbewerbssituation mit der doch konträren Entscheidung der Gesetzgeber in den USA oder Japan zum Schutz der privaten Gesellschaft unverständlich.


http://www.gmbhr.de/frueher/05_00/blickp_05_00.htm

Einige Unternehmen werden sich wundern

Ab 2007 wird es elektronische Handelsregister geben. Dadurch wird vieles einfacher, doch im Detail lauern Tücken. Besonders bei Firmen, die ihre Geschäftsdaten lieber für sich behalten.
„Einige Unternehmen werden sich wundern.“ Wenn Andreas Fuhrhop von der Handelskammer Hamburg über die Reform des Registerwesens spricht, wird das in den Ohren einiger Mittelständler wie eine Drohung klingen. Denn ab 2007 werden die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister nicht nur elektronisch geführt. Die Firmen müssen zugleich sensible Geschäftsdaten an ein neu zu schaffendes Unternehmensregister melden.
Bilanzen, Jahresabschlüsse und damit vertrauliche Kalkulationsgrundlagen können dann gegen eine Gebühr* von jedermann im Internet abgerufen werden. Hört sich praktisch an und soll als Teil des „Small Company Act“ mittelständische Unternehmen von Bürokratie entlasten – doch gerade im Mittelstand regt sich dagegen Widerstand.
„Zündstoff ergibt sich vor allem bei den Offenlegungspflichten“, sagt Fuhrop. Zwar gibt es diese Pflichten schon länger. Es hat sich nur keiner daran gehalten: Bislang galt es als Kavaliersdelikt, die Offenlegung zu verweigern. Von einer halben Million publizitätspflichtiger Gesellschaften veröffentlichten nur 55.000 ihre Abschlüsse im Bundesanzeiger. Die Gründe sind vielfältig: Mittelständler sorgen sich darum, dass heikle Informationen der Konkurrenz in die Hände fallen könnten. Lieferanten wollen verhindern, dass die Veröffentlichung guter Jahresabschlüsse ihre Margen gefährdet. Und manch Handwerksbetrieb ist damit schlichtweg überfordert.
Betroffen sind vor allem Branchen mit hohem Preisdruck wie etwa die Automobilzulieferer: „Wer wie wir große Automarken beliefert, legt nicht gern viel offen“, sagt Kai Froböse von der IFA-Gruppe, die Antriebskomponenten fertigt. „In der Branche herrscht starke Konkurrenz. Wenn unsere Preise bekannt würden, wäre das nicht gut für das Unternehmen.“

*gegen eine Gebühr: FALSCH. Diese sensiblen Daten können www.ebundesanzeiger.de kostenlos und anonym abgefragt werden! Das Mißbrauchpotential mittels automatisierter Software ist riesig.
Dabei könnte man renommierte Bezahlsysteme innerhalb von Stunden einbauen, wie z.B. T-Pay der Telekom, clickandbuy, PayPal, Moneybookers*
(Moneybookers ist weltweit verfügbar)

Financial Times Deutschland, den 30. Mai 2006
http://www.menoldbezler.de/de/presse/pdf/Glasnost%20im%20Mittelstand.pdf

Freitag, 1. Februar 2008

Viele Unternehmen fürchten Offenlegungspflichten

Viele Familienunternehmen scheuen einer bislang unveröffentlichten Studie zufolge die neuen Offenlegungspflichten. Jedes dritte Unternehmen befürchtet, dass damit Konkurrenten die eigene Strategie offenbart werde, heißt es in der Analyse der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers.

Trotz der verschärften Sanktionen und der „automatisierten“ Kontrollen erklärten in der Umfrage unter 118 Familienunternehmen rund acht Prozent, dass sie grundsätzlich lieber ein Ordnungsgeld zahlen als ihre Daten pflichtgemäß veröffentlichen würden. Neun Prozent der Befragten haben ihr Unternehmen bereits umstrukturiert (insbesondere die Rechtsform geändert oder eine Betriebsaufspaltung durchgeführt), um die Publizitätspflicht zu umgehen.

Die neue Publizität wird begrüßt, solange nicht das eigene Unternehmen, sondern ein Wettbewerber betroffen ist. So möchten 28 Prozent der befragten Manager selbst Einblick in die Daten von Wettbewerbern nehmen. 15 Prozent halten gar die größere Transparenz generell für vorteilhaft für alle Marktbeteiligten. Gleichzeitig warnten allerdings 30 Prozent, dass der Blick auf die reinen Zahlen zu falschen Schlüssen führen könnte.

Insgesamt meinten 45 % der befragten Familienunternehmen, das Thema habe eine „große“ Bedeutung, für 14 % sogar eine „sehr große“.


http://www.haufe.de/finance/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1195548989.48

Geheimhaltung der unternehmensbezogenen Daten wird künftig allerdings erheblich schwieriger

VielemittelständischeUnternehmer lassen sich nur ungern in die Karten schauen.Konkurrenten, Kunden und Lieferanten sollen zu Umsatz und Ertrag möglichst wenig wissen. Eine Geheimhaltung der unternehmensbezogenenDatenwird künftig allerdings erheblich schwieriger.Denn mit Beginn dieses Jahres gelten mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) neue Regeln.Diese sollen mehr Transparenz in Bezug auf Unternehmensinformationen schaffen.
Mehr Infos und Möglichkeiten der Unternehmensumstrukturierung: http://www.warth-klein.de/downloads/mandanteninfos/mandanteninfo_maerz_2007.pdf